koffeinhaltig aber nicht anregend?

Lebensmittelkontrollen sind die Basis für das Vertrauen der Kunden in die Produkte. Stichproben und Laboranalysen kontrollieren die Qualität der Produkte. Soweit gut und nachvollziehbar.

Das Ergebnis unserer letzten Lebensmittelkontrolle hat uns dann doch erschüttert und zweifeln lassen an dem Sinn mancher Gesetze. Wir sind angehalten worden alle Hinweise auf anregend, belebend, Wachmacher oder ähnliches zu entfernen.

Was wenn ein koffeinhaltiges Produkt wie KolaKao, welches den vorgeschriebenen Warnhinweis: "Erhöhter Koffeingehalt: Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen (32mg/100ml)." in der Deklaration zu führen hat aber nicht mehr als anregend gelten darf?

Alles zum Wohle der Verbraucher, wie sich herausstellte. Natürlich ist Koffein anregend! Aber die Politiker haben diese geprüfte Aussage nicht zugelassen, zum Schutz der Jugend. Das Argument der Politiker ist, dass die Jugend womöglich noch mehr Energiedrinks konsumieren würde, wenn "anregend" darauf steht. Einen Artikel hierzu findet sich im Behr's Verlag, Hamburg.

Also bleibt den Herstellern koffeinhaltiger Getränke nur die Umschreibung, wie: "...verleiht Flügel" um den Konsumenten darauf hinzuweisen, dass dieses Getränk nicht für die Abendstunden "zum runterkommen" geeignet ist.

Hier kann man im allgemeinen nur noch hoffen das der Bildungsgrad ausreicht um die Deklaration und Zutatenliste genau zu lesen und folgerichtig Koffein als ein Wort angelehnt an Kaffee zu identifizieren. Und bei Kaffee weis spätestens wieder jeder, dass diesen schon Oma aufgrund seiner anregenden Wirkung getrunken hat.

 

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